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Warum sich Denkmalschutz lohnt.

Nach unseren Erfahrungswerten aus der Vergangenheit können unsere Erwerber zwischen 50 und 70 Prozent des Kaufpreises als Denkmalabschreibung geltend machen. Entscheiden ist hierbei unter anderem der Zeitpunkt des Erwerbs, denn nur die Maßnahmen, die nach Abschluss des Kaufvertrages durchgeführt werden sind steuerlich begünstigt.

Die in §10 f EStG gewährte Steuervergünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmalen gewährt den Abzug der bescheinigten Aufwendungen als Sonderausgaben:

im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den folgenden 9 Kalenderjahren können jeweils 9 Prozent der bescheinigten Aufwendungen abgesetzt werden.

Somit können selbst bei Eigennutzung bis zu 90 Prozent des als denkmalpflegerisch bescheinigten Aufwands im Rahmen des Sonderausgabeabzugs steuerlich geltend gemacht werden.